Heizungsförderung für Privatpersonen

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Wer als Privatperson Eigentümer eines Einfamilienhauses ist und dieses selbst bewohnt, (Haupt-oder alleiniger Wohnsitz) kann bei der KfW einen Zuschussantrag stellen. Hierfür steht das KfW Produkt Wohngebäude (458) zur Verfügung.

Hierzu ist es zunächst erforderlich, dass sich der Eigentümer im Kundenportal "Meine KfW" registriert. Die Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht möglich.

Ergänzend zum Zuschuss kann ein Ergänzungskredit - Wohngebäude (358,359) beantragt werden.

So viel Förderung können Sie für den Heizungstausch erhalten

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Fördersätze im Detail

  • Förderhöchstsatz

    Die Grund­förderung und die verschiedenen Bonus­förderungen können miteinander kombiniert werden. Der Fördersatz darf dabei aber 70 % nicht überschreiten.

  • Grundförderung

    Die Grundförderung in Höhe von 30 % werden gewährt, wenn eine Heizung eingebaut wird, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt.

    Das können folgende Heizungen sowie deren Kombination sein:

    - Solarthermische Anlagen

    -Biomasseheizungen

    -Elektrisch angetriebene Wärmepumpe

    -Brennstoffzellenheizungen

    -Wasserstofffähige Heizungen ( Förderung der Investitionsmehrkosten)

    -innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

    -Anschluss an ein Gebäudenetz

    -Anschluss an ein Wärmenetz

  • Einkommensbonus

    Wenn das zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro beträgt, kann zusätzlich einen Einkommens­bonus in Höhe von 30 % beantragt werden.

  • Effizienzbonus

    Für Wärme­pumpen kann zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt werden, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

    Natürliche Kältemittel sind z.B.

    - R290 Propan

    - R600a Isobutan

    - R1270 Propen

    - R717 Ammoniak

    - R718 Wasser

    - R744 Kohlendioxid

  • Klimageschwindigkeitsbonus

    Einen "Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % kann gewährt werden, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine in der Grundförderung genannte Heizung ersetzt wird..

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Höhe der Förder­summe hängt auch von den förder­fähigen Kosten ab. Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese maximal 30.000 Euro.

So können maximal bis zu 23.500 Euro Förderung für eine neue Heizung als Zuschuss gezahlt werden.

Für die Heizungsförderung wird die Baubegleitung durch den Energieeffizienz Experten nicht separat gefördert.

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