Bestätigung zum KfW- Antrag
Wenn Sie für Ihre Immobilie eine Förderung im Rahmen des BEG in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizient-Experten. Ich übernehme diese Aufgaben gerne und begleite Sie bei ihrem Bauvorhaben.
Ein KfW Darlehen kann nicht direkt bei der KfW beantragt werden.
Grundsätzlich wird das Darlehen über eine Geschäftsbank beantragt.
Hierzu zählen auch Sparkassen, Genossenschaftbanken, Direktbanken, Bausparkassen,
Versicherungen und Finanzvermittler.
Eine Übersicht der Förderprodukte für Ihre Immobilie finden Sie hier>>>
Hier kommt es darauf an, welche Maßnahmen Sie geplant haben.
Seit dem 01.01.2024 werden Zuschüsse für die Heizungsförderung bei der KfW und Zuschüsse für die Sanierung der Gebäudehülle beim BAFA beantragt. Die Förderung für Gebäudenetze (Neubau/Anschluss) erhalten Sie ebenfalls beim BAFA.
Sie benötigen aber in jedem Fall zur Antragstellung die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Die jeweils notwendige Bestätigung erstelle ich Ihnen gerne.
Der Finanzierungsantrag muss immer VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Allerdings muss seit dem 01.01.2024 mit dem Fachunternehmer ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abgeschlossen werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, wir unterstützen bei der Antragstellung.